In Ihrer täglichen Praxis benötigen Sie neben den PC Bedarfen (pro communicate), deren Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, darüber hinaus gehende medizinischen Materialien, die zwar nicht auf der gültigen Sprechstundenbedarfsverordnung gelistet, jedoch für den regelmäßigen Einsatz am und beim Patienten sinnvoll oder gar erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere auch Sprechstundenbedarfe zur Erbringung von "Individuellen Gesundheitsleistungen (IGel)" der Vorsorge- und Service-Medizin sowie sonstige Leistungen, die dem Patienten angeboten und privat liquidiert werden können.
Wir liefern den für Ihren Praxisbetrieb benötigten Sprechstundenbedarf (PC Bedarf) und rechnen die Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse.
Hierzu zählen alle in der Sprechstunde verwendeten Verbrauchsmaterialien, die bei Notfällen und im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Patienten oder ihrer Art nach bei mehr als einem gesetzlich Krankenversicherten Verwendung finden und zur Verfügung stehen müssen. Wesentliches Kriterium ist demnach der Notfall bzw. die Notwendigkeit der Behandlung einer Akuterkrankung, ohne dass der Versicherte ein Rezept erhält, um sich den medizinischen Bedarf aus der Apotheke zu beschaffen.
In der Regel ist dieser Umstand immer dann gegeben, wenn der zu behandelnde Patient aufgrund seines Krankheitsbildes nicht in der Lage ist, sich diese selbst zu beschaffen, oder ihm die Beschaffung nicht zuzumuten ist.
Welche Sprechstundenbedarfe als p.c-Bedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, ergibt sich aus der jeweilig gültigen Sprechstundenbedarfsverordnung. Wir stehen Ihnen hier gern beratend zur Seite.
Interessante Links:
Handbuch zur Verordnungsweise der kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Die (gar nicht so) hohe Kunst des richtigen Sprechstundenbedarf-Verordnens in Bayern
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Wir beraten Sie gern bei der Auswahl.