1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ärztebedarf Künkel erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend; der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller und Großhändler werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Geschäfts- und Lieferbedingungen unserer Kunden, welche von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, wird schon jetzt widersprochen. Lieferungen unsererseits gelten nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur in schriftlicher Form.
2. Alle Preise gelten ab Lager Fürstenfeldbruck. Bei einem Auftragswert unter € 50,00 netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,—. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über. Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden. Bei einem Auftragswert unter € 50,— netto sowie im Export berechnen wir einen Frachtaufschlag nach den jeweils aktuellen Frachtkonditionsblättern des Beförderers (DPD, DHL). Dasselbe gilt für Waren, die in unseren Verkaufslisten besonders gekennzeichnet oder dort nicht enthalten sind oder deren Preise gesondert vereinbart werden. Ab einem Auftragswert von € 100,— netto liefern wir innerhalb Deutschland (außer Inseln) porto- und verpackungsfrei. Bei Exportsendungen: Frei Grenze bei einem Auftragswert ab € 250,—.
4. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier oder falsch gelieferter Artikel. Andere Ansprüche werden ausgeschlossen. Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Pauschale für die Prüfung und Wieder-Einlagerung der Ware von 10 % des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 15,—. Sterile Artikel sowie Diagnostika sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
5. Ärztebedarf Künkel ist berechtigt, Gesamtauslieferungen oder Teillieferungen der Kundenaufträge durchzuführen. Wenn sich die Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten verzögert, verlängert sich die Lieferfrist von Ärztebedarf Künkel für den dem entsprechenden Zeitraum. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstillegung bei uns oder unseren Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Lieferanten.
6. Neukunden werden zunächst entweder per Erteilung einer Abbuchungsvollmacht oder gegen Vorkasse beliefert. Ansonsten muss die Zahlung für unsere Forderung vollständig nach 21 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinsen zu berechnen. Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Bei Schecks gilt der Tag der Einlösung. Für Sprechstundenbedarf muss die Verordnung spätestens 7 Tage nach Lieferung per Postbrief bei uns eingegangen sein, ansonsten erfolgt handelsübliche Rechnungsstellung. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Ärztebedarf Künkel ab. Jedoch ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen von Ärztebedarf Künkel hat ihr Kunde die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Ärztebedarf Künkel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche von Ärztebedarf Künkel sofort fällig. Von irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht von Ärztebedarf Künkel hat der Kunde unverzüglich Ärztebedarf Künkel unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange Ärztebedarf Künkel die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt Ärztebedarf Künkel jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräußerung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann Ärztebedarf Künkel die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.
7. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluß Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Emmering. Gerichtsstand: Die für Emmering zuständigen Gerichte. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.